MANDANTENBRIEFE
Mandantenbrief Oktober 2022
Im Oktober kommt die von der Regierungskoalition beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Damit verbunden sind auch umfangreiche Änderungen bei Mini- und Midijobs, über die Sie auf den folgenden beiden Seiten alles erfahren. Außerdem hat die Regierung ein drittes Entlastungspaket geschnürt, dessen Inhalt ebenfalls in dieser Ausgabe zusammengefasst ist.
Mandantenbrief August 2022
Vor der parlamentarischen Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat zahlreiche Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, die noch im Sommer in Kraft treten sollen. Dazu gehört das Steuerentlastungsgesetz 2022, das Steuererleichterungen für alle Einkommensteuerzahler vorsieht und besonders Erwerbstätige und Familien entlastet. Insbesondere erhalten alle Erwerbstätigen eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die über den Arbeitgeber,
über die Einkommensteuer-Vorauszahlung oder über die Steuerveranlagung im kommenden Jahr ausgezahlt werden soll.
Mandantenbrief Mai 2022
Die Bundesregierung hat nachgelegt und ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Derweil geht die Umsetzung der Grundsteuerreform in die heiße Phase – alle Immobilieneigentümer müssen dieses Jahr eine Feststellungserklärung abgeben. Hier ist der Überblick über die aktuellen Themen dieser Ausgabe und die Beilage zur Grundsteuerreform.
Mandantenbrief März 2022
Die Ampelkoalition hat recht kurzfristig eine regelrechte Flut von Steueränderungsgesetzen, Erlassen und Verordnungen angestoßen. Teilweise werden damit Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, beispielsweise die Anhebung des Mindestlohns. Daneben werden auch die pandemiebedingten Wirtschaftshilfen erneut verlängert und zusätzliche Steuererleichterungen aufgrund des rapiden Energiepreisanstiegs in die Wege geleitet. Hier ist der Überblick über diese und weitere Themen in der aktuellen Ausgabe.
Mandantenbrief Januar 2022
Meist werden die steuerlichen Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen, nur wenige Wochen vor dem Jahresende beschlossen. Doch wegen der Bundestagswahl im letzten Jahr teilen sich die Änderungen für 2022 stattdessen in zwei andere Kategorien auf. Auf der einen Seite sind da die Maßnahmen aus älteren Steueränderungsgesetzen, die erst 2022 in Kraft treten sollen. Und auf der anderen Seite gibt es Maßnahmen, die die neue Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag bereits für dieses Jahr angekündigt hat, aber erst noch umsetzen muss.
Mandantenbrief Dezember 2021
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition eine Vorschau auf Änderungen im Steuer- und Sozialrecht gegeben, die uns in den kommenden Jahren erwarten, darunter die Anhebung des Mindestlohns und die steuerliche Förderung klimabewussten Handelns. Auch den Bürokratieabbau will die neue Regierung vorantreiben. Weil der Fiskus aber auch Steuerhinterziehung noch konsequenter bekämpfen soll, was üblicherweise mit neuen Dokumentationspflichten und mehr Bürokratie verbunden ist, bleibt abzuwarten, ob in diesem Bereich wirklich ein Fortschritt erzielt wird.