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MANDANTENBRIEFE

Die Bundesregierung hat nachgelegt und ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Derweil geht die Umsetzung der Grundsteuerreform in die heiße Phase – alle Immobilieneigentümer müssen dieses Jahr eine  Feststellungserklärung abgeben. Hier ist der Überblick über die aktuellen Themen dieser Ausgabe und die Beilage zur Grundsteuerreform.

Die Ampelkoalition hat recht kurzfristig eine regelrechte Flut von Steueränderungsgesetzen, Erlassen und Verordnungen angestoßen. Teilweise werden damit Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, beispielsweise die  Anhebung des Mindestlohns. Daneben werden auch die pandemiebedingten Wirtschaftshilfen erneut verlängert und zusätzliche Steuererleichterungen aufgrund des rapiden Energiepreisanstiegs in die Wege geleitet. Hier ist der Überblick über diese und weitere Themen in der aktuellen Ausgabe.

Meist werden die steuerlichen Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen, nur wenige Wochen vor dem Jahresende beschlossen. Doch wegen der Bundestagswahl im letzten Jahr teilen sich die Änderungen für 2022 stattdessen in zwei andere Kategorien auf. Auf der einen Seite sind da die Maßnahmen aus älteren Steueränderungsgesetzen, die erst 2022 in Kraft treten sollen. Und auf der anderen Seite gibt es Maßnahmen, die die neue Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag bereits für dieses Jahr angekündigt hat, aber erst noch umsetzen muss. 

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition eine Vorschau auf Änderungen im Steuer- und Sozialrecht gegeben, die uns in den kommenden Jahren erwarten, darunter die Anhebung des Mindestlohns und die steuerliche Förderung klimabewussten Handelns. Auch den Bürokratieabbau will die neue Regierung vorantreiben. Weil der Fiskus aber auch Steuerhinterziehung noch konsequenter bekämpfen soll, was üblicherweise mit neuen Dokumentationspflichten und mehr Bürokratie verbunden ist, bleibt abzuwarten, ob in diesem Bereich wirklich ein Fortschritt erzielt wird.

Mit der im Sommer beschlossenen Körperschaftsteuerreform wurde auch eine Option zur Körperschaftsteuer für bestimmte Personengesellschaften eingeführt. Trotzdem will die Ausübung der Option sehr gut überlegt sein, denn die steuerlichen Folgen sind umfangreich und der Antrag ist unwiderruflich. Neben einem Überblick über alle wesentlichen Details dieser Regelung finden Sie in dieser Ausgabe auch folgende Themen

Erneut sind verschiedene Corona-Hilfsmaßnahmen um drei Monate verlängert worden. Das Bundesfinanzministerium hat außerdem seine Anforderungen an Bewirtungsbelege überarbeitet und verschärft und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, demzufolge die bisherige Verzinsungsregelung für Steuernachzahlungen und –erstattungen verfassungswidrig ist. Eine verfassungskonforme Neuregelung zu finden, ist nun Aufgabe der künftigen
Regierungskoalition. Viele Unternehmen und Vereine stehen derweil ebenfalls vor einer neuen Aufgabe, nämlich der Eintragung von Gesellschaftern und Vorständen ins Transparenzregister.

 

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