Vor der parlamentarischen Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat zahlreiche Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, die noch im Sommer in Kraft treten sollen. Dazu gehört das Steuerentlastungsgesetz 2022, das Steuererleichterungen für alle Einkommensteuerzahler vorsieht und besonders Erwerbstätige und Familien entlastet. Insbesondere erhalten alle Erwerbstätigen eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die über den Arbeitgeber,
über die Einkommensteuer-Vorauszahlung oder über die Steuerveranlagung im kommenden Jahr ausgezahlt werden soll.
Das Bundesfinanzministerium hat außerdem seine Liebhabereiregelung für kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke überarbeitet, weil die ursprüngliche Regelung noch viele Fragen offen gelassen hat. Neu ist insbesondere eine Antragsfrist, die für viele Anlagen bereits Ende des Jahres auslaufen wird.
Wie immer finden Sie alle Themen aus der aktuellen Ausgabe in der folgenden Inhaltsübersicht:
ALLE STEUERZAHLER
Steuerentlastungsgesetz 2022
Steuereinnahmen sprudeln wieder
Einstweiliger Rechtsschutz nicht bei geringem Streitwert
Solidaritätszuschlag ab 2020 vorerst verfassungskonform
Referentenentwurf für Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht
Versäumter Termin führt nicht zum Wegfall des Kindergeldes
UNTERNEHMER & EXISTENZGRÜNDER
Fälligkeitserfordernis für die Zehn-Tages-Regelung
Zweifel am Aufteilungsgebot für Beherbergungsleistungen
ARBEITGEBER & ARBEITNEHMER
Höherer Mindestlohn ab Juli 2022
Zugangserleichterung zur Kurzarbeit verlängert
Fünftel-Regelung für geballte Auszahlung von Überstunden
IMMOBILIENBESITZER
Ergänzte Liebhabereiregelungen zu kleinen Solaranlagen
Beendigung der Selbstnutzung eines geerbten Familienheims
Bitte beachten Sie auch unsere Fundstellen, die den Informationen des Mandantenbriefes zugrunde liegen.