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Längst nicht mit jeder Maßnahme zur Förderung des Klimaschutzes löst die Bundesregierung Begeisterungsstürme aus. An den Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen gab es aber kaum Kritik. Trotzdem drohen auch neue Steuerfallen.

Während sich der Fiskus bei Fragen rund um die Einkommensteuer noch Zeit lässt, hat das Bundesfinanzministerium bei der Umsatzsteuer recht schnell viele Detailfragen beantwortet. Besonders umfangreich sind die Regelungen
rund um die Lieferung einer Photovoltaikanlage, die vor allem für die Anbieter und Käufer einer solchen Anlage relevant sind. 

In einem zweiten Beitrag lesen Sie, welche Auswirkungen der Nullsteuersatz auf Entnahmen und unentgeltliche Wertabgaben hat – ein Thema, das vor allem die Betreiber von Bestandsanlagen betrifft, insbesondere wenn sie die Wertabgabebesteuerung künftig vermeiden möchten. Im Mai startet außerdem das 49 Euro-Ticket, das Arbeitgeber steuerfrei oder steuervergünstigt ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen können. Dazu finden Sie auf einer Beilage
alles Wissenswerte, insbesondere welche Voraussetzungen und Alternativen es gibt. Wegen der umfangreichen Erläuterungen zu Solaranlagen fällt die Inhaltsübersicht diesmal kurz aus:

ALLE STEUERZAHLER 
Nullsteuersatz für die Lieferung von Solaranlagen
Frühjahrsputz im Steuerrecht
Deutlicher Rentenanstieg führt mehr Rentner in die Steuerpflicht
Erbengemeinschaft kann neben einer GbR bestehen
Betrügerische E-Mails und falsche WhatsApp-Nachrichten im Umlauf


UNTERNEHMER & EXISTENZGRÜNDER
Frist für Endabrechnungen zu Corona-Hilfen
Grundsatzurteil zur umsatzsteuerlichen Organschaft


GMBH-GESELLSCHAFTER &  EXISTENZGRÜNDER
Bewertung eines GmbH-Anteils mit disquotalen Rechten


ARBEITGEBER & ARBEITNEHMER
Corona-Infektion als Arbeitsunfall


IMMOBILIENBESITZER
Nullsteuersatzes für Solaranlagen bei Entnahmen oder Wertabgaben


Bitte beachten Sie auch unsere Fundstellen, die den Informationen des Mandantenbriefes zugrunde liegen. 

 

 

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