Für die Endabrechnungen zu den diversen Hilfsprogrammen während der Corona-Pandemie laufen dieses Jahr die Fristen aus. Die Frist für die Abrechnung zu über den Steuerberater beantragten Neustarthilfen endete schon am 31. März 2023.
Für die November- und Dezemberhilfe sowie die Überbrückungshilfe I – IV läuft die Frist bis zum 30. Juni 2023, wobei in begründeten Einzelfällen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 möglich ist. Fällt eine Teilrückzahlung an, gibt es dafür eine angemessene Zahlungsfrist, sobald der Schlussbescheid vorliegt.


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