kkg news

Steuerzahler können sich 2023 vor allem über höhere Freibeträge und eine Verbesserung der Home Office-Pauschale freuen. Mit dem neuen Jahr sind regelmäßig auch zahlreiche Änderungen im Steuerrecht verbunden, und das Jahr 2023 macht da keine Ausnahme. Die meisten dieser Änderungen sind in nur zwei Gesetzen zusammengefasst, dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz. Ganz überwiegend sind die Änderungen zum Jahreswechsel positiv für die Steuerzahler ausgefallen.

Bundestag und Bundesrat haben die Steuerentlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz deutlich aufgestockt und das Gesetz Anfang November verabschiedet.

Mit dem kommenden Jahreswechsel sollen die Steuerzahler deutlich mehr Geld in der Tasche haben. Diesen Plan setzt die Regierungskoalition mit dem Inflationsausgleichsgesetz um, das Bundestag und Bundesrat Anfang November verabschiedet haben. In der parlamentarischen Beratung sind die Entlastungen dabei noch einmal deutlich aufgestockt worden. 

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in der Gastronomie wird um ein weiteres Jahr verlängert und der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte wird 2023 angepasst.  

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen werden im Wesentlichen EU-Regelungen zu verbrauchsteuerpflichtigen Waren in deutsches Recht umgesetzt. Daneben enthält das Gesetz jedoch auch zwei wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer für bestimmte Branchen.

Im Jahressteuergesetz 2022 sind auch Änderungen im Bewertungsrecht enthalten, die zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung für Immobilien führen können.

Eine zunächst nur wenig beachtete Änderung durch das Jahressteuergesetz 2022 hat in den letzten Wochen viel Aufmerksamkeit erhalten. Es geht dabei um die Anpassung der Regelungen zur Verkehrswertermittlung an die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) im Ertrags- und Sachwertverfahren. Durch die Anhebung der Nutzungsdauer der Gebäude von 70 auf 80 Jahre und die Anpassung des Sachwertfaktors sowie die Absenkung des
Liegenschaftszinses können sich für die steuerliche Bewertung Wertsteigerungen von 30 % ergeben.

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft und Familien steuerlich unterstützt werden. Schon länger hat die Bundesregierung den inzwischen regelmäßig erfolgenden Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer angekündigt und die Ankündigung im Rahmen des dritten Entlastungspakets wiederholt. Im September hat die Regierung nun den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt und an die Parlamente zur Beratung weitergeleitet.

Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet, mit dem auch Teile des neuen Entlastungspakets im Steuerrecht umgesetzt werden. 

Nachdem das Bundesfinanzministerium im August den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 vorgelegt hat, kam schon im September der überarbeitete Regierungsentwurf. Darin hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen aus ihrem dritten Entlastungspaket und weitere Ergänzungen eingearbeitet. Das Gesetz ist wie jedes Jahressteuergesetz ein Omnibusgesetz mit entsprechend großem Umfang: 178 Seiten umfasst der Regierungsentwurf – 36 Seiten mehr als der erste Gesetzentwurf.

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Frist für die Grundsteuererklärung wird bis Januar 2023 verlängert

Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate bis Ende Januar 2023 zu verlängern.

Kurz vor dem Ende der alten Abgabefrist für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer haben die Finanzminister der Länder entschieden, dass die Abgabefrist um drei Monate verlängert wird. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022 müssen die Feststellungserklärungen nun erst bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden. Ein Grund für die Entscheidung war, dass auch kurz vor Ende der Abgabefrist erst 25 bis 30 % der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen waren, ein anderer, dass Bürger und Steuerberater momentan mit anderen Problemen rund um die Energiepreiskrise und die Corona-Wirtschaftshilfen voll ausgelastet sind. Die Finanzämter haben unterdessen schon die ersten Bescheide zu den bereits eingegangenen Erklärungen verschickt, aber der Versand aller Bescheide wird sich bis ins Jahr 2024 hinziehen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white