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Mit DATEV Unternehmen Online sind Sie bereits bestens auf den Empfang, die Verarbeitung sowie die GoBD-konforme Archivierung von E-Rechnungen vorbereitet. Zusätzlich stehen Ihnen weitere nützliche Tools im Bereich Finanzbuchhaltung und Lohn (bspw. Sofortmeldung sowie Abruf der eAu) zur Verfügung.

 

E Klar DATEV

 

Mit DATEV Auftragswesen next steht Ihnen bei Bedarf ein smartes Tool zur Ausstellung von E-Rechnungen zur Verfügung. Das Tool stellt eine Alternative dar für alle, die bisher noch Rechnungen per Word/Excel schreiben. Einzig die Möglichkeit zur Erstellung von AZ ist derzeit noch nicht möglich, wird aber voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2024 zur Verfügung gestellt. DATEV Auftragswesen next verfügt über die Möglichkeit Kundenstämme und Artikel anzulegen sowie diverse Auswertungen auszugeben.

Die DATEV-Rechnungsplattform bietet Ihnen ebenfalls die Möglichkeit E-Rechnungen zu erstellen, allerdings werden hier keine Daten gespeichert.

Die DATEV bietet zusätzlich zu den Online-Lösungen auch On-Premise Produkte, die bei Bedarf weitere Funktionen beinhalten. Der DATEV-Marktplatz bietet darüber hinaus Alternativen von Drittanbietern mit einer DATEV-Schnittstelle www.datev.de/web/de/m/marktplatz.

In Bezug auf die DATEV Lösungen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Falls Sie unabhängig von der DATEV andere Systeme im Einsatz haben, stellen Sie bitte sicher, dass die Anforderungen aus der Einführung der E-Rechnungspflicht entsprechend umgesetzt sind bzw. werden.

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Allgemeines

Zusammen mit der Einführung einer Kassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro wird die Belegausgabepflicht ab 2028 durch eine Belegbereitstellungspflicht ersetzt.
Ab 2026 will der Staat für junge Menschen zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen, in das auch eigene Beiträge geleistet werden können.
Mit einem Stapel von Maßnahmen, darunter neue Melde-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für Unternehmen und eine teilweise Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, will der Bundesfinanzminister Steuerhinterziehung bekämpfen.
Eine Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ab 2027 wird nach den Plänen der Großen Koalition durch Anhebung der Reichensteuer und Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen gegenfinanziert.
Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz sind neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und einer gesetzlichen Festschreibung der Kaufpreisaufteilung für Immobilien hauptsächlich Detailänderungen enthalten.
Der Bundesfinanzhof sieht das neue Grundsteuermodell in Baden-Württemberg, das allen auf dem Bodenrichtwert des Grundstücks basiert, als verfassungskonform an.
Für eine steuerfreie Erstatttung der vom Arbeitnehmer getragenen Stromkosten für Elektro- und Hybriddienstwagen ist ab 2026 eine genaue Erfassung des Stromverbrauchs erforderlich.
Das Bundesfinanzministerium hat die Vorgaben aktualisiert, nach denen das Finanzamt ermittelt, ob Baumaßnahmen zu sofort abziehbaren Ausgaben führen oder ob die Kosten abzuschreiben sind.
Ab 2026 können Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Je nach Fahrzeugtyp, Haushaltseinkommen und Familiengröße erhalten Käufer eines neuen Elektro- oder Hybridfahrzeugs ab 2026 wieder eine staatliche Förderung von 1.500 Euro bis 6.000 Euro.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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