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Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben aktualisiert und um neue Vorgaben ergänzt.
Die Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass sind immerhin noch zu 70 % steuerlich abzugsfähig. Dafür müssen aber neben weiteren Voraussetzungen auch formale und inhaltliche Anforderungen an den Bewirtungsbeleg erfüllt sein, die die Finanzverwaltung in einer Verwaltungsanweisung festgelegt hat. Nach rund 25 Jahren hat das Bundesfinanzministerium diese Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben überarbeitet und an die aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst. In diesem Zeitraum wurden nämlich nicht nur die umsatzsteuerlichen Vorgaben an Rechnungen sowie an elektronische Registrierkassen verschärft, sondern auch Regelungen zur digitalen Buchführung und Belegaufbewahrung geschaffen.
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Seit 2020 gelten neue Vorgaben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug, zu denen das Bundesfinanzministerium jetzt insbesondere zu Gutscheinen viele Fragen beantwortet. Für Sachbezüge gibt es bestimmte Steuerbefreiungsregelungen und Möglichkeiten zur Pauschalversteuerung, weshalb viele Arbeitgeber Sachleistungen und Prämienprogramme oft auch zur Mitarbeitermotivation oder Nettolohnoptimierung nutzen. Vor allem die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro (ab dem 1. Januar 2022 50 Euro) wird gerne ausgeschöpft.
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Seit 2020 gelten neue Vorgaben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug, zu denen das Bundesfinanzministerium jetzt insbesondere zu Gutscheinen viele Fragen beantwortet. Für Sachbezüge gibt es bestimmte Steuerbefreiungsregelungen und Möglichkeiten zur Pauschalversteuerung, weshalb viele Arbeitgeber Sachleistungen und Prämienprogramme oft auch zur Mitarbeitermotivation oder Nettolohnoptimierung nutzen. Vor allem die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro (ab dem 1. Januar 2022 50 Euro) wird gerne ausgeschöpft.
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Insgesamt 22 Maßnahmen sollen Unternehmen und Privatpersonen von unnötigen bürokratischen Vorgaben befreien oder zumindest deren praktische Anwendung erleichtern. Die Bundesregierung hat im April ein umfangreiches Paket von Bürokratieerleichterungen beschlossen.
Insgesamt 22 konkrete Maßnahmen sind darin enthalten, mit denen Unternehmen und Bürger von bürokratischen Hemmnissen entlastet werden sollen. Einige Punkte betreffen sehr spezifische Regelungen für bestimmte Branchen, aber es gibt auch Maßnahmen, von denen die meisten Betriebe und Steuerzahler profitieren werden.
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Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren.
Zum Jahreswechsel gibt es immer Veränderungen im Steuer- und Sozialrecht, und fast jedes Jahr werden viele davon erst kurz vor dem Jahreswechsel von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Dieses Jahr jedoch hat die Regierungskoalition eine Möglichkeit gefunden, dieses Vorgehen noch zu steigern, indem einige Änderungen erst in den Wochen nach dem Jahreswechsel beschlossen und verkündet wurden. Immerhin handelt es sich bei diesen Nachzüglern unter den Neuregelungen im Steuerrecht durchweg um Maßnahmen zum Vorteil der Steuerzahler.
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Im Tageszentrum des DRK Seniorenzentrums Kalixtenberg in Weilheim sorgt jetzt ein Luftreinigungsgerät der Firma Keller für mehr Sicherheit vor Corona-Viren. Die Weilheimer KKG Steuerberatungskanzlei hat das Gerät im Wert von 4.000 Euro gespendet, um den Senioren noch mehr Sicherheit vor einer Corona-Infektion zu bieten.
„Für uns ist es wichtig, dass den Tagesgästen weiterhin ein möglichst normales Sozialleben mit gewohntem Ablauf ermöglicht werden kann, trotz der Einschränkungen durch die Pandemie“, erklärt Silke Sziebert von KKG.