kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Sicherheitsleistung im Baugewerbe

Statt einer Sicherungshypothek kann ein Bauunternehmer jetzt auch eine Sicherheitsleistung verlangen.

Früher konnten Bauunternehmer für ihre Forderungen nur eine Sicherungshypothek an dem Bauwerk verlangen. Diese Möglichkeit besteht noch heute. Hinzu ist aber die Möglichkeit gekommen, von dem Besteller Sicherheit für die Vorleistungen des Werkunternehmers zu verlangen. Der Bauunternehmer kann dem Besteller für die Bestellung einer Sicherheit eine Frist setzen mit der Erklärung, dass er nach dem Ablauf der Frist seine Leistung verweigere. Sicherheit kann der Unternehmer bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruchs sowie für Nebenleistungen bis zu 10 % des Vergütungsanspruchs verlangen.

Als Sicherheiten kommen Garantien oder Bürgschaften von Kreditinstituten oder Kreditversicherern in Betracht. Der Unternehmer muss dem Besteller die Kosten einer Sicherheitsleistung bis zu einem Höchstsatz von 2 % für das Jahr erstatten. Sicherheitsleistung und Sicherungshypothek dürfen nicht nebeneinander verlangt werden. Leistet der Besteller innerhalb der gesetzten Frist keine Sicherheit, so kann der Unternehmer von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann er seinen Vertrauensschaden geltend machen. Wird ein Schaden nicht nachgewiesen, so sind 5 % der vereinbarten Vergütung anzusetzen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white