kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Arbeitgeberpool für Haushaltshilfe kostet Steuerermäßigung

Die Steuerermäßigung für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse gibt es nur für ein direktes Arbeitsverhältnis, nicht für die Beteiligung an einem Arbeitgeberpool.

Voraussetzung der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme eines hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses ist, dass das Beschäftigungsverhältnis direkt zwischen Ihnen und der Haushaltshilfe besteht. Gemeinschaftsbeschäftigungen oder Beschäftigungen mit Personengesellschaften fallen in der Regel nicht hierunter.

Entsprechend negativ sieht es aus, wenn Sie an einem Arbeitgeberpool beteiligt sind: Den Beteiligten eines Arbeitgeberpools, die gemeinsam eine für alle Angehörigen des Pools tätige Haushaltshilfe beschäftigen, steht für ihre anteiligen Aufwendungen keine Steuerermäßigung zu, wenn der Pool nach Wortlaut und tatsächlicher Durchführung des Vertrags als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und Arbeitgeber der Haushaltshilfe anzusehen ist.

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Arbeitsausführung bei jedem einzelnen Poolmitglied selbst erfolgt. Bei persönlichen Arbeitsleistungen können Auftraggeber und Auftragsort auseinanderfallen. Auch wenn bei der Reinigung des einzelnen Hauses oder der einzelnen Wohnung das jeweilige Poolmitglied Weisungen erteilen kann, führt das nicht dazu, dass eine direkte Arbeitgeberstellung gegenüber der Haushaltshilfe entsteht.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white