kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Wechsel der Familienwohnung am gleichen Ort

Der berufliche Veranlassungszusammenhang einer doppelten Haushaltsführung wird nicht allein dadurch beendet, dass Sie die Familienwohnung am gleichen Ort verlegen.

Verlegen Sie im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Familienwohnung am gleichen Ort, führt dies nicht zum Entfallen des Veranlassungszusammenhangs. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die bloße Verlegung des Familienwohnsitzes bzw. des Haupthausstandes innerhalb eines Ortes oder einer Gemeinde die berufliche Fortdauer der doppelten Haushaltsführung grundsätzlich nicht berührt.

Der Umzug am bisherigen Wohnort kann weder einer steuerschädlichen Verlegung eines Haupthausstands weg vom Beschäftigungsort gleichgestellt, noch künstlich aufgespaltet werden: Der Auszug aus der Familienwohnung beendet nicht den beruflichen Veranlassungszusammenhang der bisherigen doppelten Haushaltsführung, die anschließende Wohnungsnahme ist nicht privat veranlasst.

Auch nach dem Wechsel der Familienwohnung liegt nach wie vor die beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor - lediglich leicht modifiziert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie verheiratet, ledig oder getrennt lebend sind.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white