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Besteuerung von Biokraftstoffen

Die große Koalition hat den Abschied von der Steuerfreiheit für Biokraftstoffe beschlossen.

Der Entwurf des neuen Energiesteuergesetzes sieht eine Besteuerung der Biokraftstoffe mit folgenden Sätzen vor:

  • 15 Cent je Liter Pflanzenöl

  • 10 Cent je Liter Biodiesel in Reinform

  • 15 Cent je Liter Biodiesel als Beimischungskomponente

Die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten reinen Biokraftstoffe bleiben von der Steuer befreit.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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