kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Steuerliche Behandlung von Krankentransporten

Die Oberfinanzdirektion Hannover hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Krankenbeförderungen Stellung genommen.

Um Missverständnisse bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Krankentransporten auszuräumen, hat die Oberfinanzdirektion Hannover ausgeführt, wann welcher Steuersatz gilt. So sind ärztlich verordnete Krankenfahrten, die von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen ausgeführt werden, als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu behandeln und unterliegen somit dem Regelsteuersatz.

Auch Krankenbeförderungen, die von Krankenhäusern, Kliniken und ähnlichen Einrichtungen durchgeführt werden, unterliegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz. Sie können jedoch auch steuerfrei sein, wenn

  • die Voraussetzungen aus § 4 Nr. 16 UStG erfüllt sind oder

  • die Krankenbeförderung mit einem besonders eingerichteten Fahrzeug erfolgt. Es ist nicht erforderlich, dass das Fahrzeug dauerhaft für die Krankenbeförderung eingerichtet ist, im Zeitpunkt des Krankentransports muss dies jedoch der Fall sein. Bei Fahrzeugen, die für eine anderweitige Verwendung umgerüstet werden können, sind die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für jede einzelne Fahrt - zum Beispiel mittels eines Fahrtenbuches - nachzuweisen.

Steuerpflichtige Krankentransporten können allerdings in zwei Fällen auch dem ermäßigten Steuersatz unterliegen:

  • Die Beförderung von Kranken wegen einer Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungszwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kraftfahrzeugen ist wie genehmigter Linienverkehr zu behandeln, wenn von den beförderten Personen ein Entgelt nicht zu entrichten ist.

  • Krankenbeförderungen mit Taxen, wenn die Beförderung innerhalb einer Gemeinde erfolgt bzw. die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white