kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Abfärbewirkung bei Personengesellschaften

Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft kann auch gewerbliche Einkünfte erzielen, ohne dass alle Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen.

Übt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft in einem geringen Umfang eine gewerbliche Tätigkeit aus, so gilt die gesamte Tätigkeit der Personengesellschaft als gewerblich und unterliegt der Gewerbesteuer (Abfärbewirkung). Bei einer natürlichen Person treten diese Folgen nicht ein, sie kann nebeneinander Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten haben. Diese Ungleichbehandlung ist verfassungsrechtlich umstritten.

Nun hat der Bundesfinanzhof gegen die Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass sich eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (Obergesellschaft) mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an einer gewerblich tätigen anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligen kann, ohne dass dies zur Folge hat, dass die gesamten Einkünfte der Obergesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten. Dies soll aber nicht gelten, wenn die Obergesellschaft selbst betrieblich, hier als landwirtschaftliche Personengesellschaft, tätig ist.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white