kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Freiwilliges soziales Jahr ist keine Berufsaufbildung

Eltern können für ihre Kinder keinen Ausbildungsfreibetrag geltend machen, solange diese ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.

Eltern können für ihre Kinder den Ausbildungsfreibetrag geltend machen, solange sich die Kinder noch in der Berufsausbildung befinden. Nicht zur Berufsausbildung zählt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres. Die dabei erlernten Fähigkeiten, etwa soziale Kompetenzen und größeres gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, sind nach Auffassung der Richter keine konkrete Berufsqualifikation, auch nicht in sozial oder pädagogisch orientierten Berufen. Außerdem seien diese Fertigkeiten auch durch andere Betätigungen zu erreichen.

Die Richter wiesen daher die Klage eines Ehepaares ab, das den Ausbildungsfreibetrag für ihre Tochter geltend machen wollte, die vor ihrem Pädagogikstudium ein freiwilliges soziales Jahr absolvierte. Nach dem Urteil bleibt noch offen, ob ein freiwilliges soziales Jahr als Berufsausbildung gelten kann, wenn dadurch die Zulassungsvoraussetzung für die weitere Berufsausbildung erfüllt wird.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white