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Steuererhöhungen im neuen Jahr

Während die Steuersätze bei den Ertragssteuern 2005 gleich bleiben oder im Fall der Einkommensteuer sogar sinken.

Während die Steuersätze bei den Ertragssteuern 2005 gleich bleiben oder im Fall der Einkommensteuer sogar sinken, langt der Staat bei den Verbrauchssteuern auch in diesem Jahr wieder zu. Das betrifft zunächst einmal die Kfz-Steuer: Die Steuersätze für Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse EURO-1 betragen seit dem 1. Januar 2005 pro Jahr und 100 cm³ 15,13 Euro bei Benzinern und 27,35 Euro bei Dieselmotoren. Die bisherigen Steuersätze betrugen 10,84 Euro (Benzin) und 23,06 Euro (Diesel). Die Sätze für ältere Fahrzeuge werden ebenfalls angehoben. Durch eine Aufrüstung und Verbesserung der Schadstoffklasse können allerdings günstigere Steuersätze erreicht werden. So ein Umbau kann sich zum Teil schon im ersten Jahr rechnen.

Außerdem läuft die steuerliche Förderung für die meisten Neufahrzeuge aus. Jetzt werden nur noch "Drei-Liter-Autos" gefördert. Und wenn es bei den Plänen der Bundesregierung bleibt, wird noch dieses Jahr die Besteuerung von Geländewagen umgestellt, sodass diese zukünftig zwingend nach dem Hubraum besteuert werden. Bisher konnten Geländewagen nämlich als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, wodurch die Steuer um bis zu 80 Prozent niedriger war, denn Nutzfahrzeuge werden nach Gewicht und nicht nach Hubraum besteuert. Ausgenommen davon bleiben lediglich Handwerker, Land- und Forstwirte und Winzer, die den Geländewagen wirklich als Arbeitsfahrzeug nutzen.

Außerdem läuft die steuerliche Förderung für die meisten Neufahrzeuge aus. Jetzt werden nur noch "Drei-Liter-Autos" gefördert. Und wenn es bei den Plänen der Bundesregierung bleibt, wird noch dieses Jahr die Besteuerung von Geländewagen umgestellt, sodass diese zukünftig zwingend nach dem Hubraum besteuert werden. Bisher konnten Geländewagen nämlich als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, wodurch die Steuer um bis zu 80 Prozent niedriger war, denn Nutzfahrzeuge werden nach Gewicht und nicht nach Hubraum besteuert. Ausgenommen davon bleiben lediglich Handwerker, Land- und Forstwirte und Winzer, die den Geländewagen wirklich als Arbeitsfahrzeug nutzen.


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