kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Einkunftsgrenze beim Kindergeld

Die kindergeldschädliche Einkunftsgrenze bleibt im neuen Jahr unverändert, nur zu den abziehbaren Aufwendungen gibt es neue Urteile.

Da sich das steuerfreie Existenzminimum in diesem Jahr im Vergleich zu 2004 nicht ändert, bleibt auch die kindergeldschädliche Einkommensgrenze bei 7.680 Euro. Liegen die Einkünfte eines volljährigen Kindes über diesem Grenzbetrag, so wird kein Kindergeld mehr für das Kind gezahlt.

Vom Einkommen können aber zunächst eine Reihe von Aufwendungen voll abgezogen werden, beispielsweise Arbeitsmittel, Fahrtkosten oder Fachliteratur - ganz allgemein solche Aufwendungen, die der Erwerbssicherung dienen. Dadurch lässt sich die Grenze in vielen Fällen doch noch einhalten. Was den existenzsichernden Aufwand betrifft, also Sonderausgaben (zum Beispiel Beiträge zur Sozialversicherung) und außergewöhnliche Belastungen, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Beispielsweise hatte das Finanzgericht Niedersachsen den Abzug zugelassen, der Bundesfinanzhof hat ihn - wie schon in einer früheren Entscheidung - wieder verboten. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, wobei es in dessen Entscheidung um noch einen anderen Fall geht. Da sich das Bundesverfassungsgericht bei seinen Urteilen eher familienfreundlich zeigt, kann es sich für betroffene Eltern durchaus lohnen, Einspruch gegen den Kindergeldbescheid einzulegen und das Ruhen des Verfahrens bis zu einem endgültigen Urteil zu beantragen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white