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Steuerfreie Investitionszulage nur noch bis Ende des Jahres

Nur Investitionen in Mietwohnungen, die spätestens bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, erhalten noch die Förderung durch das alte Investitionszulagengesetz.

Die bisherige Förderung von Investitionen in den neuen Bundesländern nach dem Investitionszulagengesetz 1999 wird zum 31. Dezember 2004 auslaufen. Durch das Investitionszulagengesetz 2005 fallen einige Fördermöglichkeiten weg. Hierzu gehört die Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen. Derartige Investitionen sind nur bis zum 31. Dezember 2004 begünstigt.

Um eine Investitionszulage in Höhe von 15 % zu erhalten, müssen daher die Investitionen bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen sein. Zusätzlich ist zu beachten, dass nachträgliche Herstellungsarbeiten und Erhaltungsaufwendungen nur begünstigt sind, soweit diese insgesamt in den Kalenderjahren 2002 bis 2004 50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche übersteigen. Sofern dieser Eigenanteil in den Vorjahren (2002 - 2003) noch nicht ausgeschöpft wurde, sind in diesem Jahr die Erhaltungsaufwendungen nachzuholen.

Dies ist die letzte Gelegenheit! Maximal werden insgesamt 614 Euro Modernisierungsaufwand je Quadratmeter Wohnfläche in den Jahren 1999 - 2004 nach dem Investitionszulagengesetz 1999 gefördert. Prüfen Sie, ob Sie diesen Höchstbetrag noch ausschöpfen können und schließen Sie die Modernisierungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2004 ab.


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KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
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Fon: 0 70 23-95 24-100
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