kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Fahrzeugen

Infolge einer fehlenden Regelung können Sie sich beim Vorsteuerabzug von Aufwendungen für privat und unternehmerisch genutzte Fahrzeuge auf die günstige Regelung des Art. 17 der 6. EG-Richtlinie berufen.

Im deutschen Umsatzsteuerrecht ist der Vorsteuerabzug bei Aufwendungen für privat und unternehmerisch genutzte Fahrzeuge mit Wirkung vom 1. April 1999 auf 50 % beschränkt worden. Damit bestand ein Widerspruch zu Art. 6 und Art. 17 der 6. EG-Richtlinie, wo zum einen ein voller Vorsteuerabzug und zum anderen die Besteuerung der privaten Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe geregelt ist.

Der Rat der EU hatte Deutschland durch seine Entscheidung vom 28. Februar 2000 nachträglich zu dieser abweichenden Regelung ermächtigt. Allerdings erfolgte diese Regelung nur befristet: Die Geltungsdauer der Ermächtigung endete mit dem 31. Dezember 2002. Seitdem fehlt die Zustimmung der EU zu einer Regelung, die dem geltenden EU-Recht widerspricht.

Für Sie heißt das, dass Sie sich ab dem 1. Januar 2003 bis zum Inkrafttreten einer geänderten nationalen Regelung erst einmal auf die günstigeren Regelungen des EU-Rechts berufen können - obwohl das nationale Recht weitergilt.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white