kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Firmenwagens

Im Gegensatz zu Fremd-Geschäftsführern ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Firmenwagens nicht auf die Fälle beschränkt, in denen eine Vereinbarung zur Überlassung des Firmenwagens besteht.

Die durch die Besonderheiten des Lohnsteuerrechts veranlasste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Dienstwagens ist nicht auf den Fall einer unbefugten Privatnutzung des Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer zu übertragen. Dieses Prinzip hat der Bundesfinanzhof in einem Beschluss zur Abweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde bestätigt. Im Lohnsteuerbereich gilt nämlich, dass der Anscheinsbeweis lediglich dafür spricht, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird, nicht aber dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem Fuhrpark des Arbeitgebers privat zur Verfügung steht.

Bei einem Fremd-Geschäftsführer gilt daher, dass von der Privatnutzung eines Firmenwagens nur dann auszugehen ist, wenn dem Geschäftsführer der Wagen auch zur Privatnutzung überlassen worden ist. Wurde ein Privatnutzungsverbot vereinbart, kommt daher der Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung nicht in Frage. Anders sieht es bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer aus, bei dem die eingeschränkte Auslegung des Anscheinsbeweises nicht greift. Ohne greifbaren Beweis des Gegenteils kann das Finanzamt daher von einer Privatnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer ausgehen. Dieser geldwerte Vorteil führt dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung und nicht zu Arbeitslohn.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white