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Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden

Die Befreiung von E-Autos von der Kfz-Steuer wird bis 2035 verlängert und gilt dann für alle Fahrzeuge, die bis zum Jahr 2030 neu zugelassen werden. Ein neues Förderprogramm für E-Autos ist ebenfalls in Planung.

Neben dem Steueränderungsgesetz 2025 will der Bundestag am 4. Dezember 2025 mit einem separaten Gesetz auch die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren beschließen. Die Steuerfreiheit soll für alle bis zum Jahr 2030 neu zugelassenen Fahrzeuge gelten, allerdings längstens bis 2035. Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit, die vor dem 1. Januar 2026 zugelassen werden. Dem Gesetzentwurf haben im Finanzausschuss neben den Fraktionen der Regierungskoalition auch die Grünen zugestimmt, womit eine Verabschiedung des Gesetzes praktisch sicher ist.

Die Koalition will außerdem für E-Autos ein neues Förderprogramm auflegen. Das Programm soll ein Volumen von drei Milliarden Euro haben und soll sich vor allem an Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen richten. Wer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, die noch festgelegt werden muss, kann dann bis zu 5.000 Euro für den Kauf oder das Leasing eines neuen E-Autos oder Plug-in-Hybridfahrzeugs erhalten.


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