kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungen setzt voraus, dass zusätzliche Wohnungen geschaffen werden, nicht nur bereits bestehende Altbauwohnungen durch Neubauwohnungen ersetzt werden.

Zum ersten Mal hat sich der Bundesfinanzhof mit der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau befassen müssen und dabei über eine zentrale Vorgabe in der Regelung entschieden. Die Sonderabschreibung setzt nämlich voraus, dass neue, bisher nicht vorhandene, Wohnungen hergestellt werden. Sofern der Neubau nur Wohnungen ersetzt, die auf dem Grundstück zuvor schon in einem Altbau bestanden, der abgerissen wurde, um den Neubau zu errichten, ist diese Bedingung jedoch nicht erfüllt, meinen die Richter.

Ziel des Gesetzgebers war es, steuerliche Anreize für den zu verstärkenden Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen. Diese Zielsetzung erfordert, dass die Baumaßnahme dazu beitragen muss, den Wohnungsbestand zu vermehren und nicht nur zu ersetzen. Das Urteil lässt allerdings offen, ob nach einem Abriss nur der auf zusätzliche, neu geschaffene Wohnungen entfallende Anteil des Neubaus von der Sonderabschreibung begünstigt ist, oder ob das für den gesamten Neubau gilt, sofern dieser eine größere Zahl von Wohnungen umfasst als der abgerissene Altbau. Immerhin stellt das Urteil aber klar, dass der Neubau nach einem Abriss doch für die Sonderabschreibung begünstigt sein kann, wenn beide Maßnahmen nicht in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white