kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU

Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass gibt es jetzt auch eine Übersicht verschiedener Rechnungspflichtangaben in den anderen Amtssprachen der EU.

Das Umsatzsteuerrecht verlangt bei verschiedenen Sachverhalten zusätzliche Pflichtangaben in einer Rechnung. Diese können auch in anderen Amtssprachen der EU angegeben werden, was insbesondere bei Geschäften mit Kunden aus anderen EU-Ländern vorkommen kann. Das Bundesfinanzministerium hat nun den Umsatzsteuer-Anwendungserlass um eine Anlage ergänzt, in der die in 23 anderen Amtssprachen verwendeten Begriffe für Rechnungsangaben zusammengefasst sind. Die Zusammenstellung kann nicht nur als Hilfsmittel bei der Erstellung entsprechender Rechnungen herangezogen werden, sondern sorgt auch für Rechtssicherheit, dass es keine Beanstandungen des Finanzamts gibt, solange die dort angegebene Formulierung verwendet wird. In der Zusammenstellung sind die Formulierungen für folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Gutschrift

  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

  • Sonderregelung für Reisebüros

  • Gebrauchtgegenstände / Sonderregelung

  • Kunstgegenstände / Sonderregelung

  • Sammlungsstücke und Antiquitäten / Sonderregelung


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white