kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen

Weil 2024 die Löhne und Gehälter deutlich gestiegen sind, steigen im kommenden Jahr auch die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung spürbar.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt, mit dem die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für geregelt werden. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 beträgt bundesweit 5,16 %. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen alle Rechengrößen vergleichsweise stark. Beispielsweise soll die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung um 400 Euro auf dann 8.450 Euro monatlich steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird nach dem Entwurf um 300 Euro auf dann 5.812,50 Euro monatlich steigen. Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt ebenfalls um 300 Euro auf dann 6.450 Euro. Vor allem Gutverdiener werden also im kommenden Jahr spürbar höhere Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white