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Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch

Neben dem Steueränderungsgesetz 2025 und dem Aktivrentengesetz hat der Bundesrat den Weg für verschiedene weitere steuerliche Änderungsgesetze und Verordnungen frei gemacht.

In seiner letzten Sitzung für 2025 hat der Bundesrat grünes Licht für eine große Zahl von Gesetzen und Verordnungen gegeben. Darunter sind neben dem Bundeshaushalt für 2026, dem Rentenpaket und der Wehrdienstreform auch mehrere Gesetze aus dem Steuer- und Sozialrecht. Auch wenn nicht bei allen Gesetzen schon im Vorfeld klar war, ob diese ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses verabschiedet werden würden, hat der Bundesrat letztlich bei keinem der Steuergesetze ein Veto eingelegt. Im Einzelnen können nun die folgenden Gesetze und Regelungen wie geplant in Kraft treten:

  • Steueränderungsgesetz 2025: Das vom Bundestag um verschiedene Punkte ergänzte Steueränderungsgesetz 2025 ist das größte Paket an steuerlichen Änderungen, das dieses Jahr von den Parlamenten beschlossen wurde. Darin sind neben der Absenkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie und der Anhebung der Pendlerpauschale auch Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht und weitere Maßnahmen enthalten. Mehr zum Inhalt des Steueränderungsgesetzes 2025 lesen Sie in der nächsten Ausgabe.

  • Aktivrente: Durch das Aktivrentengesetz können Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Es fallen lediglich die Sozialversicherungsbeiträge an. Nicht betroffen von der Aktivrente sind geringfügige Beschäftigungen und der Lohn aus selbstständiger Arbeit.

  • Agrardiesel: Im ebenfalls verabschiedeten "Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften" ist auch die Wiedereinführung der Steuerentlastung für Agrardiesel enthalten, die sonst Ende 2025 ausgelaufen wäre.

  • Kfz-Steuer für E-Autos: Auch das "Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" wurde vom Bundesrat genehmigt. Damit wird die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos bis 2035 verlängert.

  • Sachbezugswerte: Mit der "Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" hat der Bundesrat der jährlichen Anpassung der Sachbezugswerte an die Preisentwicklung zugestimmt.

  • Mindeststeuergesetz: Ende 2023 wurde die globale effektive Mindestbesteuerung ab 2024 umgesetzt. Mit dem "Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen" werden neue Verwaltungsleitlinien der OECD in deutsches Recht umgesetzt.

Neben diesen Gesetzen und Verordnungen standen noch weitere Regelungen auf der Tagesordnung, die der Bundesrat ebenfalls durchgewinkt hat. Dabei handelt es sich aber in erster Linie um Detailanpassungen ohne wesentliche praktische Auswirkungen. Dazu gehören beispielsweise die "Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" oder die "Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung".


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