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Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde die Einführung der E-Rechnungspflicht zwischen inländischen Unternehmen (inländische B2B-Umsätze) ab 01.01.2025 beschlossen.
Umsätze zwischen inländischen Unternehmern liegen vor, wenn sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Keine E-Rechnungspflicht besteht für Lieferungen und Leistungen an ausländische Kunden sowie Privatkunden. Diese werden in der Regel nicht in der Lage sein die E-Rechnung zu verarbeiten und eine klassische Rechnung bzw. ein anderes Format einfordern.
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Mit DATEV Unternehmen Online sind Sie bereits bestens auf den Empfang, die Verarbeitung sowie die GoBD-konforme Archivierung von E-Rechnungen vorbereitet. Zusätzlich stehen Ihnen weitere nützliche Tools im Bereich Finanzbuchhaltung und Lohn (bspw. Sofortmeldung sowie Abruf der eAu) zur Verfügung.
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Das Wachstumschancengesetz musste schon mehrere Hürden überwinden und steht immer noch auf der Kippe, auch wenn ein Kompromiss den Umfang des Gesetzes bereits auf weniger als die Hälfte des Entlastungsvolumens reduziert hat.
Im Wachstumschancengesetz stecken viele Steuererleichterungen vor allem für Unternehmen, mit denen die Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln will. Doch das Gesetzgebungsverfahren nimmt einfach kein Ende, denn seit fast einem Dreivierteljahr streitet die Politik über das Gesetz. Zuerst scheiterte die Verabschiedung des Regierungsentwurfs im Kabinett an einem Streit über die Finanzierung der Kindergrundsicherung, und als der Gesetzentwurf schließlich in den Parlamenten angelangt war, hat der Bundesrat dem Gesetz seine Zustimmung verweigert.
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Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte angepasst. Die den Werten für 2024 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2022 lag im Bundesdurchschnitt bei 4,13 %, also ein knappes Prozent höher als noch im Jahr zuvor.
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Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet. Regelmäßig bringt das neue Jahr einen ganzen Berg von Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Dass das Jahr 2024 hier aus der Reihe fällt, ist dem Umstand geschuldet, dass der Bundesrat das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat. In diesem Gesetz, das nebenbei die Funktion eines Jahressteuergesetzes für das Jahr 2023 erfüllt, ist nämlich der Großteil der steuerlichen Änderungen enthalten, die zum Jahresanfang in Kraft treten sollten.
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Durch das MoPeG treten 2024 wichtige Änderungen für Personengesellschaften in Kraft, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“, kurz MoPeG, haben Bundestag und Bundesrat 2021 eine Vielzahl von Änderungen für Personengesellschaften beschlossen. Der Fokus des MoPeG liegt dabei auf einer Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren Rechtsfähigkeit nun gesetzlich geregelt wird. Das Gesetz, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, enthält zwar keine direkten Änderungen im Steuerrecht, wirkt sich aber zumindest indirekt auch dort aus.