kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Fahrzeitverkürzung genügt nicht für beruflich veranlassten Umzug

Wenn die verbleibende Fahrzeit für den Arbeitsweg auch nach einem Umzug noch deutlich über dem liegt, was im Berufsverkehr üblich ist, liegt trotz insgesamt kürzerer Fahrzeit kein beruflich veranlasster Umzug vor.

Arbeitnehmer können die Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug als Werbungskosten geltend machen. Eine Verkürzung der Fahrzeit genügt dafür jedoch nicht als Grund, wenn der verbleibende Arbeitsweg immer noch sehr weit ist. Das Finanzgericht Niedersachsen verweigerte daher einem Pilot den Abzug seiner Umzugskosten, dessen Weg sich nach einem Arbeitgeberwechsel von 60 km auf 450 km verlängerte.

Wegen des langen Wegs zog er in sein Elternhaus, das deutlich näher am neuen Flughafen lag. Trotzdem war der neue Arbeitsweg immer noch 255 km lang, was das Gericht zu dem Schluss bewogen hat, dass der Anlass für den Umzug nicht der Arbeitgeberwechsel war, sondern der Wunsch, das Elternhaus zu nutzen. Voraussetzung für eine nahezu ausschließlich berufliche Veranlassung sei, dass die nach dem Umzug verbleibende Fahrzeit normal für den Berufsverkehr ist.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white