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Lebensversicherungsbeiträge als Sachbezüge

Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beträge in eine Lebensversicherung ein, so sind die entsprechenden Beiträge Sachbezüge.

Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Direktversicherungsbeträge an ein Versicherungsunternehmen, so handelt es sich dabei um Sachbezüge. Folglich müssen die Beträge auch nicht in die Berechnung der Pauschalisierungsgrenze einbezogen werden.

Beispiel: Sie arbeiten als Aushilfe und erhalten monatliche Bezüge in Höhe von 320 EUR, die pauschal versteuert werden. Neben den 320 EUR zahlt er für Sie auch Beträge von 25 EUR monatlich in eine Lebensversicherung ein. Da die 25 EUR einen Sachbezug darstellen, ist die Pauschalisierungsgrenze nicht überschritten.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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