kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums

Nur weil ein Stipendium an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, ist die Geldförderung damit nicht automatisch steuerpflichtig, meint das Finanzgericht Hamburg.

Damit ein Forschungsstipendium steuerfrei ist, darf es den für die Forschungsaufgabe und die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag nicht übersteigen. Außerdem darf es den Stipendiaten nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung verpflichten. Mit dem zweiten Aspekt hat sich jetzt das Finanzgericht Hamburg befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Gegenleistung nicht allein deswegen vorliegt, weil das Stipendium für die Forschung zu einem bestimmten Thema vergeben wurde und eine wesentliche Änderung dieses Themas zustimmungspflichtig ist. Das gilt zumindest solange, wie der Stipendiat ansonsten frei an dem Thema arbeiten kann und kein bestimmtes Ergebnis abliefern muss.

Auch eine Reihe anderer Anforderungen zählt das Finanzgericht nicht zu den Gegenleistungen, die eine Steuerfreiheit ausschließen würden. Die Verpflichtung zur Anwesenheit am Kolleg, das das Stipendium gewährt, zur Teilnahme und zum Vortrag in einem Arbeitskreis mit anderen Stipendiaten, zur Erstellung eines Abschlussberichts sowie die Pflicht zu einem Hinweis auf den Stipendiengeber im Fall einer Veröffentlichung des Forschungsergebnisses stehen der Steuerfreiheit nicht im Wege.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white