kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

Der Bundesfinanzhof hat sich mit der steuerlichen Abziehbarkeit der Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums auseinandergesetzt.

Die Kosten eines Studenten für die Unterkunft am Studienort können als vorab entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Studenten ist. Eine doppelte Haushaltsführung liegt in diesem Fall zwar nicht vor, weil der Bundesfinanzhof eine Hochschule nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte ansieht. Das ändert aber an der Abziehbarkeit als allgemeine Werbungskosten nichts. Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof im Fall eines Erststudiums nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung gefällt. Ob der Bundesfinanzhof ohne die Berufsausbildung ebenfalls den Abzug zulassen würde, ist unklar.

Wichtig ist das Urteil aber auch, weil der Bundesfinanzhof sich auch zum Sonderausgabenabzug für die auswärtige Unterbringung eines Studenten geäußert hat. Die Unterkunftskosten können nach dieser Entscheidung nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn der Student seinen Lebensmittelpunkt an den Studienort verlagert hat. Er ist dann nämlich nicht auswärts untergebracht, meint der Bundesfinanzhof.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white