kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen wird erleichtert

Auf die massive Kritik an der Gelangensbestätigung reagiert die Finanzverwaltung jetzt mit mehreren Änderungen im Gesetz, die eine deutliche Entschärfung bedeuten.

Die Einführung der Gelangensbestätigung als Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen hat Anfang des Jahres einen Proteststurm ausgelöst. An der Gelangensbestätigung will die Finanzverwaltung zwar grundsätzlich festhalten, plant aber Erleichterungen für die Praxis. Außerdem soll der Nachweis in bestimmten Fällen auch auf anderem Weg rechtssicher möglich sein. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt den Entwurf für eine "Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung" vorgelegt. Mit dieser Verordnung werden die geplanten Erleichterungen gesetzlich abgesichert. Auch die Billigkeitsregelung, nach der die Finanzverwaltung vorerst weiterhin die bis Ende 2011 geltenden Nachweismöglichkeiten akzeptiert, wird festgeschrieben: Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen am 1. Juli 2013 sollen die alten Nachweismöglichkeiten weiter anwendbar sein.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white