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Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers

Ein Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für ein Arbeitszimmer ist kein steuerfreier Auslagenersatz.

Gewährt Ihr Arbeitgeber Ihnen für Ihr häusliches Arbeitszimmer einen Bürokostenzuschuss, so ist dies kein steuerfreier Auslagenersatz, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dabei spielt es keine Rolle, ob für die Gewährung dieses Vorteils irgendwelche betrieblichen Gründe sprechen.

Zwischen steuerpflichtigem Werbungskostenersatz und steuerfreiem Auslagenersatz ist streng zu trennen. Ausnahmen wie beim Ersatz von Aufwendungen des Arbeitnehmers für Verbrauchsmaterial sind hier nicht zulässig.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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