kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Ausschluss der Mitversicherung von Kindern verfassungsgemäß

Ist der besser verdienende Ehepartner privat versichert, müssen Eltern auch weiterhin ihre Kinder ebenfalls privat versichern.

Kinder verheirateter Eltern erhalten keine beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, wenn der besser verdienende Elternteil privat versichert ist. Die Kinder müssen dann ebenfalls privat versichert werden. Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen und damit ein Urteil aus dem Jahr 2003 bekräftigt, in dem es die Regelung bereits für verfassungsgemäß hielt.

Die Benachteiligung gegenüber unverheirateten Paaren hält das Gericht für vertretbar, weil eine entsprechende Regelung für unverheiratete Eltern für die Krankenkassen nicht handhabbar wäre, die sonst ständig prüfen müssten, ob eine Lebensgemeinschaft zwischen den Eltern noch oder wieder besteht. Außerdem sei der Ausschluss der Familienversicherung der Kinder durch die steuerliche Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträgen der Kinder hinreichend ausgeglichen, meint das Gericht.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white