kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Frühe Renovierung kostet Werbungskostenabzug

Aufwendungen für Instandsetzungsarbeiten während der Selbstnutzung der Wohnung sind keine vorab entstandenen Werbungskosten im Hinblick auf eine geplante Vermietung.

Um ihre Eigentumswohnung nach dem Auszug besser vermieten zu können, ließ ein Ehepaar die Heizungsanlage noch während der Eigennutzung erneuern. Um sicher zu gehen, hatten die Eheleute extra beim Finanzamt angefragt, das aber eine verbindliche Zusage für die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten nicht für notwendig erachtete. Doch später wollte das Finanzamt nichts mehr von der Abzugsfähigkeit wissen und berief sich auf die Haltung des Bundesfinanzhofs.

Der nimmt typisierend an, dass Kosten dem Zweck (Eigennutzung oder Vermietung) zuzurechnen sind, in dessen Zeitraum sie anfallen. Vom Finanzgericht erhielt das Ehepaar noch Unterstützung. Doch der Bundesfinanzhof hat nun in der Revision dem Finanzamt Recht gegeben: Es ist nicht erheblich, inwieweit die Maßnahme nach den Intentionen der Kläger der Vermietungsphase zugute kommen sollte. Selbst die ausdrückliche Anfrage beim Finanzamt ließ den Bundesfinanzhof unbeeindruckt. In vergleichbaren Situationen hilft es daher nur, beim Finanzamt ausdrücklich auf eine verbindliche Auskunft zu bestehen, auch wenn das mit Kosten verbunden ist.

Das Urteil hat für andere Vermieter jedoch auch eine positive Seite, denn die Umkehrung gilt ebenso. Im Urteil heißt es ausdrücklich: Werden Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten während der Vermietungszeit ausgeführt, sind die dadurch entstandenen Aufwendungen - unabhängig vom Zahlungszeitpunkt - grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen. Es kommt nicht darauf an, ob und inwieweit die Erhaltungsmaßnahmen auch der späteren Selbstnutzung zugute kommen sollen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white