kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Schulcafeteria eines Elternvereins unterliegt der Umsatzsteuer

Ehrenamtlich und doch nicht umsatzsteuerfrei ist die Zubereitung von Mahlzeiten in vielen Schulcafeterias, die von Elternvereinen geführt werden - so hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden.

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs sorgt für einige Bestürzung in vielen Schulcafeterias, die von Elternvereinen geführt werden. Denn danach sind die Umsätze aus der Verpflegung von Lehrern und Schülern nicht umsatzsteuerfrei. Ausnahmen kommen nur in Frage, wenn der Betreiber eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wäre, wenn der Verein jährlich weniger als 17.500 Euro Umsatz machen würde - ein Betrag, der selbst in kleinen Schulen überschritten wird -, oder wenn der Verein auch Betreuungsleistungen übernimmt.

Dass das Essen für die Ausbildung unerlässlich ist, weil sonst der Betrieb als Ganztagsschule unmöglich ist, genügt nicht. Dieses Urteil wäre ein exzellenter Kandidat für einen steuerzahlerfreundlichen Nichtanwendungserlass, doch so einfach ist der Fall nicht: Das europäische Umsatzsteuerrecht ließe zwar Ausnahmen zu, davon hat der deutsche Gesetzgeber aber keinen Gebrauch gemacht. Es wird daher wohl kein Weg an einer Gesetzesänderung vorbei führen.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white