kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Die Schattenwirtschaft floriert

Nicht nur Privatpersonen leisten Schwarzarbeit, auch Firmen sind daran beteiligt - aber sie setzen sich damit einem unkalkulierbaren Risiko aus.

Konjunkturflaute? Auftragsmangel? Kein Problem für Schwarzarbeiter. Deren Umsätze steigen Jahr für Jahr. In diesem Jahr wird mit Schwarzarbeit nach Schätzungen anerkannter Fachleute 658 Milliarden Mark umgesetzt, das sind 16 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts.

An der Schwarzarbeit sind nicht nur Arbeitslose mit einem lukrativen Nebenjob beteiligt, in einem zunehmenden Maße beteiligen sich auch etablierte Firmen an diesen illegalen Geschäften. Gemeint sind die Unternehmen, die ohne Rechnung für ihre Kunden arbeiten. Diese Firmen müssen bedenken, dass sie sich erpressbar machen. Eine Steuerhinterziehung wird in Deutschland hart bestraft. Schwarzarbeitende Firmen sind bereits insolvent geworden, da sie die nachgeforderten Steuern und die Geldstrafen nicht bezahlen konnten. Die Verantwortlichen sind mit Freiheitsstrafen belegt worden. Schwarzarbeit kann zu einer Bedrohung für das Unternehmen werden!

Bedenken Sie, dass Anzeigen bei den Finanzämtern anonym erstattet werden können. Selbst wenn der Anzeigenerstatter seinen Namen angibt, wird das Finanzamt diese Information nicht Preis geben. Der Betroffene wird daher nie erfahren, wer die Anzeige erstattet hat. Es kann auch ein eigener oder ein früherer Mitarbeiter gewesen sein. Für den Anzeigenerstatter ist daher die Anzeige mit keinen Risiken verbunden!


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white