kkg news

 

Newsticker Neueste Meldungen rund um Steuer und Recht.
 
Existenzgründer Infos für Existenzgründer und Start-ups.
 
Personal, Arbeit und Soziales Steuerliche News bei Angestellten.
 
GmbH-Ratgeber Was Sie als Geschäftsführer einer GmbH wissen sollten.
 
Umsatzsteuer Wissenswertes rund um die Umsatzsteuer.
 
Selbständige und Unternehmer Aktuelles für alle Selbständigen und Unternehmer.
 
Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerliche Informationen für Arbeitnehmer.
 
Einkommensteuer - Immobilien Neues aus dem Steuerrecht rund um Immobilien.
 
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder Steuerliche Informationen für verheiratete und Eltern.
 
Vermögensaufbau und Altersvorsorge Meldungen zu Ihrer persönlichen Vorsorge.
 
Erbschaft und Schenkung Neuerungen bei der Nachlassregelung.
 
Internet und Telekommunikation Steuerliche News zu neuen Medien.
 
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen Aktuelle Informationen und Urteile.
 



Halbteilungsgrundsatz

Der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Halbteilungsgrundsatz wird jetzt vom Bundesfinanzhof wieder in Frage gestellt. Demnächst muss das Bundesverfassungsgericht erneut entscheiden.

Jetzt herrscht Unfriede bei den obersten Bundesgerichten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 22.06.1995 zur Verfassungsmäßigkeit der Vermögensteuer die Gelegenheit genutzt, die verfassungsmäßigen Schranken der Besteuerung zu beschreiben. Der 3. Leitsatz der Entscheidung lautet: Die Vermögensteuer darf zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrags bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt. Der Halbteilungsgrundsatz besagt, daß eine Steuergesamtbelastung über 50 % nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Jetzt hatte der Bundesfinanzhof einen Fall zu entscheiden, in welchem die Ertragsteuerbelastung (Einkommen-, Kirchen- und Gewerbeertragsteuer) über 60 % betrug. Der Kläger hatte sich auf den Halbteilungsgrundsatz berufen. Der Bundesfinanzhof entschied jedoch, daß dieser Grundsatz keine Gültigkeit habe. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei nur für die Vermögensteuer verbindlich. Wer den obigen Leitsatz gelesen hat, der weiß, daß dies nicht zutreffend ist. Der Kläger hat gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofs Verfassungsbeschwerde eingelegt. Jetzt wird der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts erneut über den Halbteilungsgrundsatz entscheiden, allerdings in anderer Besetzung. Vielleicht erledigt sich diese Streitfrage durch die geplante Unternehmenssteuerreform ab 2001.


Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Social Hub

KKG Steuerberatung mbH auf Instagram  xing w  linkedin

 kununu logo white