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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Spenden an ausländische gemeinnützige Einrichtungen sind nach deutschem Recht nicht steuerlich abzugsfähig.
Die Finanzverwaltung hat nun offiziell klargestellt, dass Kosten für Umzugshelfer auch den Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen bringen.
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Das Finanzamt muss bei jeder Steuerfestsetzung, die zu Steuererstattungen führt, auch Zinsen festsetzen und bezahlen.
Unternehmen müssen beachten, dass ein Steuerbescheid auch samstags zugestellt werden kann, und damit die Einspruchsfrist zu laufen beginnt.
Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen können nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.
Auch Überweisungsbelege aus dem Online-Banking kommen für den erleichterten Spendennachweis bis 100 Euro in Frage.
Aufwendungen für eine Psychotherapie durch einen Heilpraktiker können ohne Vorlage eines vor Beginn der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Trotz Bankgeheimnis kann die Steuerverwaltung im Rahmen eines Strafverfahrens nun auch EU-weit Kontenabfragen durchführen.
Das zum 1. Januar 2001 in Nordrhein-Westfalen eingeführte besondere Kirchgeld verstößt nicht gegen die Verfassung.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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