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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wird noch im Sommer in seiner umstrittenen Form in Kraft treten können.
Ein gemeinnütziger Verein kann nicht die für ihn günstige Schätzung des Gewinns aus einem Pfennigbasar verlangen, weil diese Vorschrift nur für echtes Altmaterial gilt.
Die Änderungen zum Jahreswechsel 2008/09 betreffen vor allem Korrekturen an der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und Anpassungen an Europarecht.
Mit einem neuen Gesetz, Druck auf unkooperative Länder und verschärften Kontrollen in Deutschland will der Fiskus möglichst viele Steuersünder entdecken.
Neben dem Übgunsleiterfreibetrag gibt es nun auch einen Ehrenamtsfreibetrag, zu dem das Bundesfinanzministerium einige Erläuterungen gibt. Vor allem die Vergütung von Vorständen ohne Satzungsgrundlage kann sich zu einem gefährlichen Bumerang entwickeln.
Trotz der Rekordverschuldung in diesem und dem nächsten Jahr hält die Politik an der Absicht fest, eine echte Schuldenbremse ins Grundgesetz aufzunehmen.
Aufgrund der enormen Nachfrage wurde das Budget für die Abwrackprämie von 1,5 auf 5 Milliarden aufgestockt.
Vom Bundesfinanzministerium kommen einige Klarstellungen zur Steuerbegünstigung von Spenden und Zuwendungen an Stiftungen nach neuem Recht.
Die Ergebnisse der letzten Steuerschätzung lassen wenig Hoffnung auf baldige Steuersenkungen nach der Bundestagswahl zu.
Der Druck auf die als "Steueroasen" bezeichneten Länder steigt, dem Fiskus umfassende Auskunft über mögliche Steuerhinterzieher zu geben.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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