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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Bundesregierung bereitet ein zweites großes Steuergesetz vor, das vor allem EU-rechtliche Vorgaben umsetzen soll.
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die rückwirkende Spekulationsgewinnbesteuerung bestimmter Immobiliengeschäfte im Jahr 1999 verfassungsmäßig ist.
Gemeinnützige Vereine erhalten eine letzte Fristverlängerung bis Ende 2010 zur Ergänzung ihrer Satzung um eine Vorgabe über die Vergütung des Vorstandes.
Für einige Wohnmobile wird ab 2010 eine höhere Kfz-Steuer fällig, die jedoch erst im Lauf des nächsten Jahres festgesetzt wird.
Die aktuelle Steuerschätzung bestätigt die Erwartungen, dass die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren deutlich niedriger ausfallen als noch vor einem Jahr erwartet.
Die Abwrackprämie ist zweckbestimmt für den Kauf eines Neuwagens und darf daher vom Finanzamt nicht gepfändet werden.
Auch Luxemburg gibt dem politischen Druck nach und akzeptiert eine Auskunftsverpflichtung nach OECD-Standard
Steuerfreie Einnahmen, die in die Festsetzung der Kirchensteuer einfließen, lassen sich nicht durch unverbrauchte Verlustvorträge ausgleichen.
In einer Verordnung konkretisiert der Fiskus seine Vorstellungen über erweiterte Nachweispflichten in Auslandsgeschäften.
Ein vom Bundesverfassungsgericht festgestelltes Vollzugsdefizit bei den Kapitalerträgen in früheren Jahren ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids rechtfertigen würde.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
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