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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Mehrere große europäische Länder haben sich mit den USA auf eine erweiterte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung geeinigt.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten nicht.
Die Finanzverwaltung kann in diesem Jahr Steuererklärungen für 2011 erst ab Anfang März bearbeiten, womit Steuerbescheide nicht vor Mitte März zu erwarten sind.
Verspätete Steueranmeldungen könnten zumindest bei großen Anmeldebeträgen ein Strafverfahren zur Folge haben.
Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs hat es wenig gebracht, dass für die Betriebsprüfung nicht mehr allein die Länder zuständig sind.
Die Anrechnung von Steuererstattungen als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern ist verfassungsgemäß.
Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein soll den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr erleichtern.
Die neueste Steuerschätzung bestätigt im Wesentlichen die positiven Prognosen aus dem Frühjahr.
Nach Liechtenstein und der Schweiz hat die Finanzverwaltung jetzt Daten über Schwarzgelder in Luxemburg erhalten und wertet diese nun aus.
Ein Finanzgericht hat wegen Zweifel an der Gesetzesänderung zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

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