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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Verfahren zur Abgeordnetenpauschale abgewiesen.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Für den Herbst hat die Bundesregierung noch ein weiteres Steueränderungsgesetz geplant, das noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.
Prozesskosten im Ausland sind in Altfällen wie inländische Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium wieder Erleichterungen und Vereinfachungen für Hilfsmaßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe auf dem Balkan veranlasst.
Die neueste Steuerschätzung bestätigt im Wesentlichen die Ergebnisse der vorigen Schätzung.
Das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthält auch einige kleinere Vereinfachungen des Steuerrechts.
Das Finanzgericht Düsseldorf weigert sich, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung zu akzeptieren.
Gegen die rückwirkende Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
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