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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Erneut prognostiziert die halbjährliche Steuerschätzung höhere Steuereinnahmen als zuvor erwartet.
Gegen den Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft ist kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich, weil es sich dabei nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
Das Bundesfinanzministerium hat seine jährliche Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Mit einem neuen Steueränderungsgesetz will die Bundesregierung vor allem verschiedenen Änderungswünschen der Länder Rechnung tragen, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Dank der guten Konjunktur können sich Bund und Länder über Rekord-Steuereinnahmen freuen.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass eine Steuererklärung auch per Fax wirksam abgegeben werden kann.
Zum Jahreswechsel haben sich europaweit die Regeln für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen an Endkunden geändert.
Weil die Finanzverwaltung erst den Ablauf verschiedener Meldefristen abwarten muss, werden die Steuererklärungen für 2014 auch bei früherer Abgabe nicht vor März 2015 bearbeitet.
Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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