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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Winzern sowie Land- und Forstwirten in Hessen greift die Finanzverwaltung mit verschiedenen Erleichterungen unter die Arme, um bei der Bewältigung von Frostschäden zu helfen.
Mit der überarbeiteten App des Zolls können Reisende im Urlaub nachsehen, welche Waren sie zollfrei mitbringen können oder welche Abgaben möglicherweise anfallen.
Der gesetzlich festgeschriebene Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen liegt weit über dem derzeitigen Zinsniveau, wird aber von den Finanzgerichten weiter als zulässig angesehen.
Auch die neueste Steuerschätzung prognostiziert weiter steigende Steuereinnahmen für den Fiskus. Einzig der Bund geht diesmal leer aus.
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz enthält anders als sein Vorgänger gleich mehrere Maßnahmen, die fast alle Unternehmen betreffen.
Zumindest in Bayern und Nordrhein-Westfalen dürfen sich Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst elektronisch übermitteln, dieses Jahr zwei Monate länger Zeit lassen.
Die Finanzverwaltung veröffentlicht jedes Jahr eine Liste von Verwaltungsanweisungen, die in Zukunft nicht mehr angewendet werden sollen.
Lässt sich das Finanzamt im Verfahren beim Finanzgericht auf eine gütliche Einigung ein, darf es nicht später einen inhaltsgleichen Steuerbescheid mit anderer rechtlicher Begründung erlassen.
Als vorbereitende Maßnahme für die Einführung der Pkw-Maut werden die Steuersätze bei der Kfz-Steuer noch einmal entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission angepasst.
Die Finanzverwaltung warnt vor kostenpflichtigen Angeboten zur Registierung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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