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Erbschaft und Schenkung

Nachdem der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass die gesetzlich vorgesehene Besteuerung der Vorerben verfassungsgemäß ist und die Revision nicht zuzulassen ist, wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung ins Grundbuch bewirkt noch nicht die Schenkung eines Grundstücks.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem lange erwarteten Beschluss erklärt, dass die Erhebung der Erbschaftsteuer in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist.
Für den Gewinnzuschlag für eine Rücklage haftet der neue Eigentümer des Betriebs.
Der Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre hat sich kritisch mit der für das Jahr 2007 geplanten Erbschaftsteuerreform und der damit einhergehenden faktischen Abschaffung der Erbschaftsteuer für Unternehmer auseinandergesetzt.
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 finden umfassende Änderungen im Bewertungsrecht statt.
Die Finanzverwaltung hat nochmals klargestellt, wie Steuerschulden und -erstattungsansprüche im Sterbejahr des Erblassers behandelt werden und sich für die Erben auswirken.
Schon zum 1. Januar 2007 soll das Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge in Kraft treten.
Die Finanzverwaltung hat die Auffassung der Rechtsprechung übernommen: Die Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung einer Pflichtteilsschuld ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft.
Eine auf eine Höchstzeit zu zahlende Versorgungsleistung führt nicht zu Sonderausgaben.

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73235 Weilheim an der Teck

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Fax: 0 70 23-95 24-150

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