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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Bei der Ermittlung der tatsächlichen Einkünfte des Kindes dürfen keine Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
Zusammenveranlagte Eheleute zahlen die Einkommensteuer regelmäßig als Gesamtschuldner.
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich, allerdings sind einige Dinge zu beachten.
Scheidungskosten sind teilweise als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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