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Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Wenn es der Bundesregierung gelingt, ihren Gesetzentwurf auch im Bundesrat durchzusetzen, werden in den nächsten beiden Jahren jeweils das steuerfreie Existenzminimum angehoben und der Tarifverlauf entsprechend angepasst.
Die Frage nach dem Werbungskostenabzug für einen nur teilweise als Arbeitszimmer genutzten Raum bleibt weiter umstritten.
Zukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden.
Der Jagdschein hat zu viel mit einem privaten Hobby zu tun, um die Kosten für die Jägerprüfung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen.
Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.
Ein teures Studium oder eine kostspielige Ausbildung zum Pilot lässt sich dank neuer Urteile zumindest auf Umwegen in voller Höhe steuerlich geltend machen.
Die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung.
Auch eine geplante Beteiligung an der Gesellschaft verhindert nicht, dass eine Bürgschaftsleistung bei den Werbungskosten abziehbar ist.
Zum Jahreswechsel sind die steuerlichen Pauschbeträge für einen beruflich veranlassten Umzug deutlich angehoben worden.

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73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
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