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Selbständige und Unternehmer

Auf Selbstständige und Unternehmer kommen neben Belastungen auch eine Reihe von Entlastungen zu.
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Unfallkosten für Begleitpersonen auf einer Geschäftsreise sind privat veranlasst und damit keine Betriebsausgaben.
Auch wenn in erster Linie von der anstehenden Umsatzsteuererhöhung die Rede ist, wirkt die Erhöhung der Versicherungssteuer für Unternehmen stärker, da es hier keinen Vorsteuerabzug gibt.
Unternehmen müssen beachten, dass ein Steuerbescheid auch samstags zugestellt werden kann, und damit die Einspruchsfrist zu laufen beginnt.
Die teilweise Weiterführung einer vorzeitig aufgelösten Ansparabschreibung ist nicht möglich.
Reisekosten können auch in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufgeteilt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hält nicht länger am Halbteilungsgrundsatz fest und akzeptiert auch, wenn die Belastung aus Einkommen- und Gewerbesteuer mehr als 50 % des Einkommens ausmacht.
Die große Koalition hat den Abschied von der Steuerfreiheit für Biokraftstoffe beschlossen.
Wird ein Betriebsfahrzeug gestohlen, dann ist die Entschädigung der Versicherung im Umfang der beruflichen Nutzung eine Betriebseinnahme.

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73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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