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Selbständige und Unternehmer

Ein Finanzgericht hält die Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten für verfassungsgemäß.
Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an.
Nur für Arbeitnehmer des bewirtenden Unternehmens ist der volle Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten möglich.
Ein weiteres aktuelles Gesetzesvorhaben befasst sich mit der Einführung eines europaweit einheitlichen Mahn- und Zivilverfahren für geringfügige Forderungen.
Damit eine Betriebsverpachtung vorliegt und nicht eine Betriebsaufgabe, müssen die wesentlichen Betriebsgegenstände verpachtet werden.
Der Bundesfinanzhof erleichtert deutlich die Teilwertabschreibung auf Aktien bei einem gesunkenen Börsenkurs.
Für die wiederholte Bildung einer Ansparabschreibung muss der Steuerzahler besonders triftige Gründe angeben können.
Die von einem Vorgänger übernommenen Vertreterrechte sind als immaterielle Wirtschaftsgüter nach den individuellen Umständen abzuschreiben.
Einnahmen-Überschuss-Rechner können die im Januar gezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe dem Vorjahr zuordnen.
Spätestens zum Jahreswechsel müssen die Jahresabschlüsse 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht sein, andernfalls droht ein ordnungsgeldverfahren.

Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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