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Selbständige und Unternehmer

Nach mehrjähriger Beratung wurde Anfang April das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet.
Im Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz sind einige steuerliche Änderungen und die Aufhebung vieler Informations- und Auskunftspflichten enthalten.
Die europaweite Einführung einer elektronischen Transportüberwachung verbrauchsteuerpflichtiger Güter führt zu entsprechenden Änderungen in den diversen Gesetzen.
Nach Kritik aus Fachkreisen gibt die Regierung die Einführung von Fair-Value-Regeln für den Mittelstand wieder auf.
Das Bundesfinanzministerium gibt Entwarnung hinsichtlich des Vorläufigkeitsvermerks bei der Gewährung der vollen Pendlerpauschale.
Auch das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält einige steuerliche und sozialrechtliche Komponenten.
Unter bestimmten Umständen kann sich ein Appartment im eigenen Haus als außerhäusliches Arbeitszimmer qualifizieren.
Der Bundesfinanzhof sieht keine Möglichkeit eine doppelte Gewerbesteuerbelastung durch eine Teilwertzuschreibung zu vermeiden.
Mit sanftem Druck will die EU Steueroasen zu mehr Kooperation bewegen und hat damit in der Schweiz schon erste Erfolge erzielt.
Enthält die Rechnung keine Leistungsbeschreibung, mit der die abgerechnete Leistung eindeutig identifizierbar ist, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.

Adresse

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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