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Selbständige und Unternehmer

Das Bundesverfassungsgericht hält die Vorlage des Finanzgerichts Hamburg zur Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nicht für ausreichend begründet.
Wer die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses ignoriert oder die einjährige Frist versäumt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Die Grunderwerbsteuerbefreiung für konzerninterne Umstrukturierungen kommt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch für neugegründete Tochterunternehmen in Frage.
Das Bundesfinanzministerium akzeptiert in einer aktualisierten Verwaltungsanweisung zum Kindergeld mehr Ausbildungen als unschädliche Erstausbildung oder unschädliches Erststudium.
Der Mehrgewinn aus einer Betriebsprüfung ist in der Regel nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen.
Auch außerordentliche Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit sind durch die Entfernungspauschale abgegolten, auch wenn die Finanzämter in der Regel trotzdem Unfallkosten als zusätzliche Aufwendungen steuerlich gelten lassen.
Auch in der Insolvenz hat ein Unternehmer noch disponibles Vermögen, mit dem er steuerlich abziehbare Betriebsausgaben generieren kann. Bei Zahlungen vom Oder-Konto eines Ehepaars muss eine Zahlung dafür aber nachweislich dem insolventen Ehegatten zurechenbar sein.
Der Fiskus will per Gesetz ab 2019 den Einsatz manipulationssicherer Kassen verbindlich vorschreiben.
Studienkosten der Kinder sind grundsätzlich zumindest teilweise privat veranlasst und daher auch bei einer Verpflichtung zum Unternehmenseintritt nach Studienabschluss nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Die Finanzverwaltung hat im Streit um die Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen eingelenkt und verlangt nicht mehr, dass Abschlagszahlungen auf Werkleistungen sofort ergebniswirksam erfasst werden.

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73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
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